Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Umzugslöwen Essen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Umzugs‑, Transport‑ und Zusatzleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Ausführung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere:
Transport von Umzugsgut innerhalb Essens, bundesweit oder international
Be‑ und Entladen
Verpackungs‑ und Demontage-/Montageservices (falls vereinbart)
Bereitstellung von Verpackungsmaterial (falls vereinbart)
Einrichtung von Halteverbotszonen (falls vereinbart)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
alle relevanten Informationen vollständig mitzuteilen (z. B. Etagen, Aufzug, enge Treppenhäuser, Parkmöglichkeiten, besondere Gegenstände)
das Umzugsgut transportfähig zu verpacken, sofern keine Verpackungsleistung vereinbart wurde
sicherzustellen, dass alle Gegenstände frei zugänglich und transportbereit sind
notwendige behördliche Genehmigungen einzuholen, sofern dies nicht durch Umzugslöwen Essen übernommen wird
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder Mehraufwände werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ergeben sich während des Umzugs unvorhersehbare Umstände (z. B. nicht gemeldete Hindernisse, zusätzliches Volumen, fehlende Parkmöglichkeiten), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand gesondert abzurechnen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB. Die Haftung ist begrenzt auf den Zeitwert des beschädigten Gutes und die gesetzliche Haftungshöchstgrenze. Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere:
Schäden durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber
Schäden an empfindlichen oder wertvollen Gegenständen, die nicht gesondert gemeldet wurden
Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, schriftlich zu melden.
Der Auftraggeber kann auf Wunsch eine zusätzliche Transport‑ oder Umzugsversicherung abschließen. Umzugslöwen Essen weist darauf hin, dass die gesetzliche Grundhaftung möglicherweise nicht den vollen Wert des Umzugsguts abdeckt.
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
bis 14 Tage vor Umzugstermin: kostenfrei
13–3 Tage vor Umzugstermin: 30 % des vereinbarten Preises
ab 2 Tagen vor Umzugstermin: 70 % des vereinbarten Preises
am Umzugstag: 100 % des vereinbarten Preises
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Witterung oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Terminverschiebung.
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Materialien oder Gegenstände Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Die Umzugslöwen, der Umzugskönig ©2020-2026